Qualifizierung 2023

Hier gehts zum Tagebuch Qualifizierungskurs – Ehrenamtliche Hospizhelfer*innen

Im Grunde sind es immer die Verbindungen der Menschen,

die dem Leben seinen Wert geben.

Wilhelm von Humboldt

Hospizarbeit und Palliative Versorgung

 

Leben begleiten – bis zuletzt

 

Hospizarbeit bedeutet die ambulante oder stationäre Begleitung und Betreuung von Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt. Mitarbeitende von Hospizinitiativen möchten Schwerstkranken sowie Sterbenden und ihren Angehörigen, dazu zählen alle dem Schwerstkranken oder Sterbenden nahestehenden Menschen, in dieser schweren Zeit beistehen. 

Ziel der Hospizbewegung ist es, so viel Lebensqualität wie möglich zu erhalten und Hilfe zu geben, damit die Betroffenen so lange wie möglich aktiv am Leben teilnehmen können. Weiterhin soll dazu beigetragen werden, dass dieser Lebensabschnitt trotz aller Beschwernisse zu einer Bereicherung für alle Beteiligten werden kann.Das Leben soll dabei aber weder verlängert noch verkürzt werden. 

Die Hospizbewegung macht es sich weiterhin zur Aufgabe, über die Sterbebegleitung hinaus ein Netzwerk der Betreuung, Pflege und medizinischen Versorgung für Schwerstkranke und für Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt zu errichten. Die Betroffenen sollen ein Gefühl von Geborgenheit und Fürsorge erfahren, bei weitmöglichster Linderung der Symptome. 

Aber auch die Angehörigen sollen durch dieses Netzwerk so gut wie möglich entlastet und begleitet werden. Trauernde Angehörige finden durch die Hospizbewegung ebenfalls Hilfe und Unterstützung. Die Hospizbewegung wird in erster Linie durch ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getragen, die vielfach durch hauptamtliche Fachkräfte unterstützt werden. 

Bei der palliativen Versorgung (Palliative Care) handelt es sich um die ganzheitliche medizinische Betreuung und Versorgung von Schwerstkranken und von Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Dies umfasst die Palliativpflege sowie die Palliativmedizin gleichermaßen und setzt dort an, wo eine kurative (heilende) Behandlung nicht mehr möglich ist oder nicht mehr gewünscht wird.

Die Betroffenen werden medizinisch sowie pflegerisch durch dafür speziell ausgebildete Fachkräfte und Ärzte betreut. Im Mittelpunkt stehen dabei die Schmerz- und Symptombehandlung. Ziel ist es, die Lebensqualität so lange und so gut wie möglich zu verbessern und zu erhalten. Die palliative Versorgung wird durch hauptberufliche Fachkräfte gewährleistet.

Die Beratung:

Wenn Sie Unterstützung bei der Organisation hospizlicher und/oder palliativer
Hilfsangebote bedürfen, stehen wir Ihnen wie gewohnt bei der Vermittlung zur Seite.
Dieses Angebot wird auch weiterhin telefonisch in Anspruch genommen.
Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit eines Kontakts über Facetime oder über Mail.
Hausbesuche sind durchführbar.
Herr Valbert, unsere Fachkraft für Palliative Care, wird Sie dabei unterstützen, die
letzte Lebensphase zu bewältigen und die nötigen Hilfsdienste sowie eine
psychosoziale Begleitung zu organisieren. Auch wird er all Ihre Fragen im Umgang mit
der schwierigen Situation beantworten.

Die Trauergruppe:

  • Die offene Trauergruppe trifft sich 1x monatlich Mittwochs im Wiesbadener Weg 2a in Bad Soden
    – Die Trauergruppe wird von unserer Trauerbegleiterin Frau Kerstin Stoof geleitet

    – Der Erstkontakt erfolgt über die Anschrift des AHPB Die Quelle

    Die Gesamtgruppentreffen, Supervisionen und die Leitungstreffen finden nach vorheriger Terminbekanntmachung in den Räumlichkeiten des AHPB Die Quelle statt.

Gruppentreffen/Sitzungen:

Alle geplanten Zusammenkünfte des AHPB „Die Quelle“ werden bis auf weiteres nicht
stattfinden. Wir informieren alle Beteiligten, sobald wir unseren Arbeitsbetrieb vor Ort
wieder aufnehmen.

Auch Supervision Leitungstreffen  sowie Gesamtgruppentreffen finden unter den Coronaregeln und mit begrenzter Teilnehmerzahl statt.

 

Zum 01.03.2023 wird laut Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein eigenverantwortliches Handeln jedes Einzelnen gesetzt.

Jede Person ist angehalten sich so zuverhalten, dass er oder sie sich und keine anderen Personen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen wird.
Es sind weiterhin die AHA+L Regeln zubeachten.

Wer über Grippeähnliche Symptomen klagt sollte auf persönliche Begegnungen verzichten und zu Hause bleiben, sich testen lassen und sich in eine 5 tägige Selbstisolation begeben.

Die Isolationszeit solle erst nach 48 Std Symptomfreiheit spätestens zehn Tage nach dem ersten positiven Test beendet werden Das Tragen von FFP2 Masken oder Mund Nase Masken ist jedem freigestellt.
Laut Infektion Schutzgesetz ist das Tragen von FFP2 Masken in Krankenhäusern sowie in Teil oder vollstationären Einrichtungen in Arztpraxen Praxen aller Heilberufe Dialyseeinrichtungen Tagskliniken und bei den Rettungsdiensten weiterhin gesetzlich angeordnet